AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Düsseldorfer Schauspielhaus (im Folgenden »Theater«) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden »Besucher«). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden »AGB«) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnement-Vertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnement-Bedingungen.
1.3 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
1.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnement-Vertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnement-Bedingungen.
1.3 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Eintrittspreise und Ermäßigungen
2.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Monatsspielplan, dem Internet und/oder per Aushang an der Theaterkasse ersichtlich.
2.2 Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf unserer Homepage und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.
2.3 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Ermäßigungsberechtigung muss dem Einlasspersonal im Original vorgelegt werden.
2.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
2.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
2.6 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Eintrittskartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRR) zu nutzen. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des VRR gelten.
2.7 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
2.2 Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf unserer Homepage und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Theater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.
2.3 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Ermäßigungsberechtigung muss dem Einlasspersonal im Original vorgelegt werden.
2.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
2.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
2.6 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Eintrittskartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRR) zu nutzen. Ob der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des VRR gelten.
2.7 Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
§ 3 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
3.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Besucher als Bestätigung eine Kunden- bzw. Auftragsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per E-Mail) mitgeteilt wird.
3.2 Der Kartenkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Soweit das Düsseldorfer Schauspielhaus Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, gilt § 312 g Ziffer 9 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistung kein Widerspruchsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
3.3 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.
3.4 Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr (4,00 €), die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.5 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.
3.6 Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird.
3.7 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende bzw. bei Verlassen des Veranstaltungsortes.
3.8 Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
3.2 Der Kartenkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Soweit das Düsseldorfer Schauspielhaus Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, gilt § 312 g Ziffer 9 BGB. Danach besteht für diese Dienstleistung kein Widerspruchsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
3.3 Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.
3.4 Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr (4,00 €), die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.5 Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.
3.6 Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird.
3.7 Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende bzw. bei Verlassen des Veranstaltungsortes.
3.8 Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung absoluten Vorrang hat.
§ 4 Gutscheine und besondere Angebote
4.1 Wertgutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.
4.2 Das Theater behält sich weitere Angebote vor.
4.2 Das Theater behält sich weitere Angebote vor.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, PayPal oder Kreditkarte erfolgen.
5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
5.3 Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.
5.3 Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine Gebühr (3,00 €) zu erheben. Darüber hinaus kann das Theater Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert. Sollte der Tausch von Eintrittskarten im Ausnahmefall gewährt werden, so ist dies nur in einen anderen Termin derselben Produktion möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR erhoben.
6.2 Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, anderenfalls verfällt der Anspruch. Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.
6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. Ä.) wird kein Ersatz gewährt.
6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.
6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnement-Vorstellungen.
6.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
6.7. Für den Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte berechnet das Theater dem Besucher eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 €. Der Nachdruck kann nur bei Vorlage des Personalausweises erfolgen.
6.2 Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, anderenfalls verfällt der Anspruch. Anfahrts- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen.
6.3 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u. Ä.) wird kein Ersatz gewährt.
6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war bzw. wenn vor der Pause abgebrochen wird. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung dem Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend zu machen.
6.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen oder Tauschbelegen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnement-Vorstellungen.
6.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
6.7. Für den Nachdruck bei Verlust der Eintrittskarte berechnet das Theater dem Besucher eine Bearbeitungsgebühr von 1,00 €. Der Nachdruck kann nur bei Vorlage des Personalausweises erfolgen.
§ 7 Beginn / Einlass
7.1 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.
7.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Besucher auf einen solchen Platz angewiesen ist.
7.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.
7.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der Besucher auf einen solchen Platz angewiesen ist.
§ 8 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind das Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen und die Benutzung von drahtlosen Telekommunikationsmitteln während der Vorstellung strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Theater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
9.1 Die Geschäftsführung übt in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
9.2 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.
9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.
9.2 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
9.3 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet.
9.4 Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes in seiner jeweils aktuellen Fassung.
9.5 Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.
§ 10 Garderobe
10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
10.2 Das Theater übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 1.000,00 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Theater einen angemessenen Geldersatz verlangen.
10.3 Das Theater erhebt gegenüber dem Besucher eine Garderobengebühr von 1,00 €.
10.2 Das Theater übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 1.000,00 €. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Theater einen angemessenen Geldersatz verlangen.
10.3 Das Theater erhebt gegenüber dem Besucher eine Garderobengebühr von 1,00 €.
§ 11 Fundsachen
1.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
12.2 Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
12.2 Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.4 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
§ 14 Inkrafttreten
Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 1. August 2019 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.
Düsseldorf, den 1. August 2019
Die Geschäftsführung
Düsseldorf, den 1. August 2019
Die Geschäftsführung